Für unsere Gastlieger

Gastlieger sind im Hafen der SGaM immer willkommen! In der Regel findet sich zu jeder Zeit ein freier Liegeplatz.
Der "Segler vom Dienst" (Hafenmeister) ist in der Zeit von 17:00 Uhr - 20:00 Uhr auf dem Gelände.
Bei ihm sind die Gastliegegebühren zu entrichten. Die Gebühren sind eine Bringepflicht!
Bei einem geplanten, längeren Aufenthalt bitten wir Sie um eine Benachrichtigung [per Telefon - Mail oder Post] mit Angabe des beabsichtigten Anreisedatums und der Bootsgröße.

Gastlieger werden vom Hafenmeister eingewiesen oder können in den Ständen, die durch grüne Schilder gekennzeichnet sind, festmachen.

Es gilt die aktuelle [Gastliegerordnung - Änderung vom 21.12.2023]!

Jeder Bootseigner ist verpflichtet, bei Ostwindwetterlagen (Nordost- bis Südost) ab 6 Bft. eine tägliche Kontrolle der sicheren Befestigung seines Bootes durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, um Gefährdungen seines Bootes bzw. von Nachbarbooten und Vereinsanlagen auszuschließen.


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