Gastlieger sind im Hafen der SGaM immer willkommen! In der Regel findet sich zu jeder Zeit ein freier Liegeplatz.
Der "Segler vom Dienst" (Hafenmeister) ist in der Zeit von 17:00 Uhr - 20:00 Uhr auf dem Gelände.
Bei ihm sind die Gastliegegebühren zu entrichten. Die Gebühren sind eine Bringepflicht!
Bei einem geplanten, längeren Aufenthalt bitten wir Sie um eine Benachrichtigung [per Telefon - Mail oder Post] mit Angabe des beabsichtigten Anreisedatums und der Bootsgröße.
Gastlieger werden vom Hafenmeister eingewiesen oder können in den Ständen, die durch grüne Schilder gekennzeichnet sind, festmachen.
Es gilt die aktuelle [Gastliegerordnung - Änderung vom 21.12.2023]!
Jeder Bootseigner ist verpflichtet, bei Ostwindwetterlagen (Nordost- bis Südost) ab 6 Bft. eine tägliche Kontrolle der sicheren Befestigung seines Bootes durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, um Gefährdungen seines Bootes bzw. von Nachbarbooten und Vereinsanlagen auszuschließen.